für ein

blühendes  Stolberg

 

 

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Satzung

der Gesellschaft für Stadtmarketing Stolberg e.V.


§ 1  Name und Sitz

  1. der Verein führt den Namen "Gesellschaft für Stadtmarketing Stolberg"
    und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz "e.V." Er beruht auf der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der Stadt und allen gesellschaftlichen Gruppen in Stolberg. Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell.
     
  2. der Verein hat seinen Sitz in Stolberg
     
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2  Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung
  1. der Wissenschaft - hier schwerpunktmäßig im Bereich der Sozial, Verkehrs-, Umwelt- und Wirtschaftswissenschaften. Dies soll erreicht werden durch die Anregung und Beauftragung entsprechender Forschungen und Tätigkeiten gegenüber Universitäten - hier insbesondere der Universitäten Aachen, Köln, Lüttich und Maastricht.
     
  2. der Bildung, der Kultur und des Sports. Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: Förderung und Durchführung kultureller Aktivitäten in Abstimmung mit öffentlichen und privaten Trägern sowie die eventuell finanzielle und materielle Unterstützung von gemeinnützig anerkannten Vereinen, die sich mit diesen Themen auseinandersetzen.
     
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
     
  4. 4. Bei der Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Stolberg mit der Auflage, es ausschließlich im Rahmen des in der Satzung verankerten gemeinnützigen Vereinszweckes zu verwenden.


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